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Gutachten

Erstellung von Gerichts-, Privat- oder Schiedsgutachten über:

 

Fenster und Fensterelemente aus Holz, Holz-Alu, Kunststoff oder Aluminium

Außentüren (z. B. Haustüren)

Wintergärten und Terrassenüberdachungen

Fenster-Fassaden-Konstruktionen (z. B. Pfosten-Riegel-Fassaden aus Holz-Aluminium)

Bauphysikalische Gutachten (Tauwasser an Fenstern, Wärmebrücken etc.)

Im Rahmen von Gutachten werden je nach Aufgabenstellung:

 

Vorhandene Mängel und Schäden festgestellt und dokumentiert

Ursachen der Mängel und Schäden aufgeklärt

Mängelbeseitigungsmaßnahmen vorgeschlagen

Kosten der Mängelbeseitigungsmaßnahmen abgeschätzt

Ggf. Verantwortlichkeiten bestimmt

 

 

Gutachten dienen in der Regel der Überprüfung von Bauelementen (Fenster, Türen, etc.) hinsichtlich der vorgebrachten Beanstandungen. Darüber hinaus dienen Gutachten auch der Beweissicherung. Im Rahmen der Beweissicherung wird für spätere Beweiszwecke die Ausführung bzw. der Zustand der Bauelemente bezüglich Mängel und Schäden zum Zeitpunkt der Objektbesichtigung dokumentiert. Beweissicherungen sind zu empfehlen, wenn beispielsweise durch den Baufortschritt Mängel nur noch eingeschränkt festzustellen sind (z. B. Abdichtung der Anschlussfugen).

 

 

Benötigen Sie eine verlässliche Aussage, ob eine bestimmte Ausführung/ Konstruktion den anerkannten Regeln der Technik entspricht?

Beispielsweise, ob eine Konstruktion hinsichtlich Schlagregen- und Luftdichtheit als regelkonform anzusehen ist?

Dann fragen Sie uns einfach an!

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